Frage: KANN ich meinen Namen oder mein Logo überhaupt schützen lassen?

Antwort: (eine typische Juristen-Antwort): Das kommt darauf an. Sie können z.B. folgende Zeichen (Worte oder Bilder) NICHT schützen lassen:

- solche Zeichen, die jedermann benutzen muss, um Ihr Produkt zu beschreiben (sog. Freihaltebedürfnis), also z.B. "Brot" für Backwaren,

- solche Zeichen, von denen die Leute nicht erkennen können, das es eine Marke sein soll, die also werbeschlagwortartig/beschreibend wirken (sog. fehlende Unterscheidungskraft), wie z.B.  "top.soft" für Bekleidungsstücke, denn das ist (so die Auffassung des DPMA) nur eine "Zusammenstellung zweier Sachangaben: ´top´ im Sinne eines Spitzenprodukts und ´soft´ für weiche Materialeigenschaften",

- solche Zeichen, die ähnlich zu bereits geschützten Marken oder Geschäftsbezeichnungen sind (deshalb sollte man vor einer Markenanmeldung immer eine Vorab-Recherche durchführen; Qualität und Preise solcher Recherchen sind schwer zu vergleichen. Mehr dazu ...

Wenn Sie nicht gleich einen Anwalt kontaktieren möchten, so können Sie hier erfahren, wie Markenschutz erlangt wird, u.a.

- wie man feststellt, ob ein Wort unterscheidungskräftig ist (Mehr dazu ...),

- wie man vorab eine einfache Identitätsrecherche selbst beginnen kann (Mehr dazu ...),

- wie man ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt (Mehr dazu ...).

Autor: Peter Kraus Google+

 

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