Frage: Kann ich vorab klären, ob das Markenamt mein Zeichen eintragen wird oder nicht.

Antwort: Leider nein. Erst wenn die Anmeldegebühr gezahlt (und damit verfallen) ist, entscheidet das Amt über die Eintragungsfähigkeit. Sie können sich aber vorab einen Eindruck von der Amtspraxis verschaffen; wie das geht beschreibe ich in meiner Anleitung zur Prüfung von Freihaltebedürfnis und Unterscheidungskraft.

 

vorige|nächste