Frage: Ich habe gesehen, dass schon ein Anderer den Namen benutzt / der Name schon beim Markenamt eingetragen ist; was bedeutet das?

Antwort: Nichts gutes, wenn der Name als Unternehmenskennzeichen in der gleichen Branche benutzt wird oder für ähnliche Produkte eingetragen ist; sonst kann es auch unschädlich sein. Beispiel: "Bounty"-Schokoriegel und "Bounty"-Haushaltspapier kommen gut miteinander aus. Aber man sollte auch jeden Verdacht einer Rufausbeutung vermeiden: also bitte nicht "Mercedes-Benz"-Papiertaschentücher vertreiben.

Muss ich mit einer Abmahnung rechnen?
Ja, wenn Sie ähnliche Namen für ähnliche Produkte verwenden.

Kann ich die Bezeichnung dann noch in meinen Firmennamen "einbauen"?
Vielleicht. Beide Zeichen dürfen im Ergebnis nicht mehr ähnlich sein. Die Beurteilung von Zeichenähnlichkeit ist immer nur am konkreten Beispiel möglich.

Kann ich die Marke abkaufen?
Grundsätzlich ja, aber es herrscht Vertragsfreiheit: also nur, wenn der Andere will und zu dem Preis, den Sie mit ihm aushandeln können.

Kann ich eine "bessere" Marke anmelden, z.B. eine EU-Marke oder eine internationale Marke?
Nein, im Markenrecht gilt der Prioritätsgrundsatz ("Wer zuerst kommt zu der Mühlen, der mahlt zuerst."). Sie können also einen einmal entstandenen Schutz nicht irgendwie "überbieten".

Spielt es eine Rolle, ob der Andere seinen Namen / seine Marke derzeit nutzt?
Ja, Marken werden löschungsreif, wenn man sie fünf Jahre lang nicht benutzt.

Autor: Peter Kraus Google+

 

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