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Die Unionsmarke (= "EU-Marke" = früher "Gemeinschaftsmarke")

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Das Wichtigste vorab:

  • Eine EU-Marke bekommen Sie ab 850 € (= Mindestamtsgebühr).

  • Diese Unionsmarke bietet Schutz in allen 28 EU-Staaten (>>> zur Liste), also NICHT in der Schweiz, der Türkei, Norwegen, Serbien, Montenegro, den europäischen Zwergstaaten (Monaco, Liechtenstein usw.) oder anderen Nicht-EU-Staaten. Wenn Sie - auch - in Nicht-EU-Staaten Schutz begehren, dann wäre an eine IR-Markenanmeldung zu denken.

  • Jeder kann eine EU-Marke anmelden, auch ohne Anwalt.

Dennoch sollten Sie einige Dinge beachten:

Sobald Sie Ihrem Unternehmen oder Ihren Produkten einen Namen zulegen, besteht die Gefahr, dass Sie damit ältere Rechte von anderen Personen verletzen.

Wohl jedem ist klar, dass er seine hausgemachte Schokolade nicht als "Milka" verkaufen darf - aber erstaunlich viele Leute machen sich keine Gedanken darüber, ob sie ihren Webshop oder ihre GmbH mit einem bestimmtem Phantasienamen einfach so an den Markt bringen dürfen.

Dabei muss man in jedem Falle vorher klären ob der Name frei ist - und ihn gegebenenfalls schützen lassen. Sonst drohen Abmahnungen und Prozesse (Kosten: mehrere Tausend Euro).

Wie geht Markenschutz?
(ein kostenloser Ratgeber als PDF-Dokument)

Aus meinem (kostenlosen) Ratgeber zur Markenanmeldung "Wie geht Markenschutz?" erfahren Sie, wie eine Markenanmeldung abläuft. Dort finden Sie also keine allgemeinen Ausführungen in der Art von "Marken sind für Unternehmen wichtig und werden immer wichtiger ... usw. usf.", sondern Sie erhalten auf zehn Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:

  • Warum sollte ich überhaupt eine Marke anmelden und was darf ich auch ohne Markenanmeldung?

  • Welche Worte taugen als Firmenname oder als Marke und welche nicht?

  • Kommt es darauf an, ob der Name noch frei ist?

  • Soll ich eine Wortmarke oder eine Bildmarke oder eine Wort-/Bildmarke anmelden?

  • Wieviel kostet es?

  • Wie lange dauert es?

Hier finden Sie eine Leseprobe (Seite 11 von 12).

Der Ratgeber ist kostenlos. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden an Ihre Mail-Adresse, wenn Sie die folgenden beiden Bestellfelder ausfüllen und dann auf "Bestellen" klicken.

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Selbstverständlich werde ich Ihre Daten nicht für andere Zwecke verwenden oder gar weitergeben.

Einige Worte zu Kosten und Ablauf einer EU-Markenanmeldung

Wenn Sie sich schon gut mit Markenanmeldungen auskennen, dann werden Sie Festpreisangebote ohne weiteres verstehen und ggf. auch deren unterschiedlichen Leistungsumfang erkennen.

Sonst lassen Sie sich bitte kurz erklären, welche Bedeutung die Markenrecherche bei den Kosten Ihrer Anmeldung haben wird (am Beispiel einer nur für die EU zu schützenden Wortmarke für nur ein Produkt):

  Amtsgebühren (850 € brutto=netto; fallen in jedem Fall an)
+ Recherchekosten  (etwa 500 - 10.000 €, je nach Umfang)
+ Anwaltshonorar (etwa 100 - 1.000 €, je nach Bedarf)
= Summe i.H.v. etwa 1.500 - 12.000 €

         
Zeitlich werden Ihnen die Kosten aber wohl genau in umgekehrter Reihenfolge entstehen:

  • vorab und von Beginn an die Anwaltskosten, nämlich für Beratung, 

  • dann eventuelle Recherchekosten,

  • zuletzt die Amtsgebühren, die erst einige Zeit nach der Anmeldung fällig werden.

Was bedeuten all diese Begriffe?

Im Einzelnen:

1. Amtsgebühren

Die Amtsgebühren betragen mindestens 850 € (Grundgebühr) für eine Klasse oder 900 € für zwei Klassen; damit kommt man bei den meisten Anmeldungen gut aus; nur wenn Sie Ihr Zeichen für viele verschiedene Produkte schützen lassen möchten entstehen höhere Amtsgebühren.

2. Recherchekosten und Anwaltshonorar

Recherchekosten und Anwaltshonorar finden Sie zum Teil getrennt angeboten, zum Teil in Service-Paketen zusammengefaßt. Hier müssen Sie sich zunächst klarmachen, welchen Service-Umfang Sie benötigen und was in den Angeboten enthalten ist (Achtung: die nachfolgenden Begriffe werden nicht immer einheitlich verwendet):

  • "Markenanmeldung"  

    • Meint zunächst die Ausfertigung und Einreichung der Anmeldeunterlagen einschließlich Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. 

    • Das hilft Ihnen schon, wenn Sie sich nicht selbst mit den Anmeldeformalitäten beschäftigen möchten; aber wahrscheinlich benötigen Sie daneben weit mehr Beratung und vor allem auch noch eine Recherche nebst Auswertung; ich kann deshalb nicht empfehlen, einen Anwalt nur für das Ausfüllen der Formulare zu beauftragen; außer z.B. Sie sind ein ausländischer Anmelder, der Recherche und Beratung schon bei seinem eigenen Anwalt außerhalb der EU in Anspruch genommen hat.

  • "Beratung"  

    • Meint die Beantwortung Ihrer Fragen zur Markenanmeldung und Hinweise auf Risiken und auf die zweckmäßigste Vorgehensweise. 

    • Nur in seltenen Fällen kann auf eine umfangreiche anwaltliche Beratung gefahrlos verzichtet werden. Der Beratungsbedarf beginnt schon vor der Recherche, sofern Sie noch nicht wissen, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist und nach welchen ähnlichen Produkten/Firmen Sie vorab recherchieren müssen (ein unüberlegter Auftrag an ein Rechercheunternehmen ist hinausgeworfenes Geld, denn es ist sinnlos, einen ohnehin untauglichen Begriff recherchieren zu lassen oder nach den falschen Produkten recherchieren zu lassen). Spätestens bei der Auswertung des Rechercheergebnisses sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
       

  • "Identitätsrecherche" (gelegentlich auch "Screening" oder "Check" genannt) ; 

    • Meint eine Prüfung in Register-Datenbanken, ob genau der gleiche Name dort schon registriert ist (und zwar für die gleichen oder ähnliche Produkte/Branchen). 

    • Das ist ein nützlicher Schritt, um die klarsten Kollisionsfälle zu erkennen; man erkennt dadurch oft schon, ob sich die Kosten einer aufwendigeren Recherche überhaupt lohnen. 

    • Aber Achtung: Es reicht nicht, wenn man nur auf den Namen schaut. Sinnvoll ist eine solche Grob-Recherche nur dann, wenn man gleichzeitig auch die Produktgruppen/Branchen betrachtet - sonst sagt es gar nichts: Viele Leute tippen ihren Wunschnamen einfach in irgendeine Datenbank oder irgendein Check- oder Screening-Tool im Internet ein; dann bekommen Sie eine Liste von "gleichen" Namen angezeigt oder eine Mitteilung, daß keine Namen gefunden wurden. Daraufhin sagen sie sich entweder: 

      - wenn kein Name gefunden wurde: "Hurra, ich kann anmelden." (Falsch!) oder 

      - wenn ältere Namen gefunden wurden: "Schade, ich muß aufgeben." (Ebenso falsch!) 

      Richtig ist: ein solches Check-Ergebnis bedeutet für sich genommen noch gar nichts - Sie müssen immer die Produkte/Branchen analysieren, für welche diese älteren Namen eingetragen sind (es kann sein, daß sie völlig ungefährlich sind). Um eine eigene Analyse kommt man also auch bei der Identitätsrecherche nicht herum.

  • "Ähnlichkeitsrecherche"  

    • Meint die Suche nach ähnlichen Zeichen. Meist werden externe Dienstleister damit beauftragt, die dann eine lange Liste aller aufgefundenen ähnlichen Zeichen abliefern, die wiederum der Anwalt für Sie auswerten sollte. 

    • Der Nutzen ist nicht zu unterschätzen. Zwar bietet auch eine Ähnlichkeitsrecherche keine völlige Sicherheit, aber die meisten mir bekannten Kollisionsfälle hätten sich durch eine Vorab-Ähnlichkeitsrecherche vermeiden lassen. 

    • WICHTIG: Die Ähnlichkeitsrecherche darf sich nicht nur auf Marken (also Produktnamen aus den Markenregistern) erstrecken, sondern muß auch Firmen (also Unternehmensnamen aus den Handelsregistern) umfassen, denn auch Firmen können mit Marken kollidieren. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten darauf, ob auch nach ähnlichen Firmen gesucht wird!

Außerdem sollten Sie bedenken, dass Ihre Markenanmeldung in verschiedenen Phasen scheitern oder auf Widerstand stoßen kann. Sie sollten also klären, welche geringeren oder zusätzlichen Anwalts- und Recherchekosten anfallen, wenn

  • das Ergebnis der Vorab-Recherche ungünstig ausfällt und deshalb die Sache - mit einem anderem Zeichen - noch einmal von vorn begonnen werden muß oder 

  • der Prüfer beim Patentamt die Marke oder das Produktverzeichnis bemängelt und Sie auf solche Fragen des Patentamts antworten müssen oder 

  • ein Dritter Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegt, weil er vermeintlich ältere entgegenstehende Rechte hat.

Wie kann es nun weitergehen?

Wenn eine Markenanmeldung auch angesichts der oben geschilderten Kosten für Sie interessant ist (wenn Sie die Sache also nicht nur hobbymäßig interessiert), dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob der von Ihnen gewünschte Name überhaupt als Marke taugt und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.

Natürlich ist es am sichersten und einfachsten, wenn Sie gleich einen Spezialisten beauftragen. Wenn Sie das aber (noch) nicht möchten, z.B. aus Kostengründen, dann können Sie vorab versuchen, folgende drei Fragen selbst zu klären.

Die drei kritischen Fragen

Die meisten Probleme bei Markenanmeldungen hängen mit diesen drei Fragen zusammen. Sie sollten keine Markenanmeldung angehen, bevor Sie sich diese drei Fragen beantwortet haben:

  1. Taugt der Name überhaupt als Marke oder ist er z.B. freihaltebedürftig?

  2. Wie müßte ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für meine Markenanmeldung aussehen?

  3. Gibt es schon (zu) viele entgegenstehende Altrechte für ähnliche Produkte?

Wenn Sie dabei z.B. feststellen, daß der Name freihaltebedürftig ist (erste Frage) oder schon ein Dutzend Leute eine ähnliche Bezeichnung für fast gleiche Produkte angemeldet haben (dritte Frage), dann können Sie sich die Kosten für eine Vorab-Ähnlichkeitsrechereche sparen und sollten einen neuen Namen "erfinden".

Weitere Informationen und praktische Tips finden Sie in meinem kostenlosen Ratgeber. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden an Ihre Mail-Adresse, wenn Sie die folgenden beiden Bestellfelder ausfüllen und dann auf "Bestellen" klicken.

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