Sie wurden abgemahnt?
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Dann suchen Sie vermutlich eine Information wie:
- "Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?"
- "Was passiert, wenn ich in der Unterlassungserklärung etwas weglasse oder etwas nicht enthalten ist (z.B. der Zusatz ´strafbewehrt´)"?
- "Was passiert, wenn man zahlt und die Unterlassungserklärung abgibt? Ist die Angelegenheit dann erledigt?"
- "Muss ich jetzt wirklich gleich die gegnerischen Anwaltskosten zahlen?"
- "Muss ich die Schadensersatzsumme bezahlen?"
- "An wen ist eine Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung zu zahlen?"
- "Was gilt, wenn die Abmahnung unberechtigt ist (z.B. bei Ebay)?"
- "Ist dieser hohe Gegenstandswert, diese hohe Vertragsstrafe erlaubt?"
- "Muss ich auf die Abmahnung überhaupt in der Frist antworten?"
Ich versuche hier zu antworten. Damit ich Sie nicht mit bekannten oder überflüssigen Dingen langweile, eine kurze Frage:
Kennen Sie die Bedeutung der folgenden Begriffe:
- modifizierte Unterlassungserklärung,
- einstweilige Verfügung,
- Hamburger Brauch?
Ihre Antwort:
Hinweis: Wie Sie wahrscheinlich schon bemerkt haben, geht es hier auf dieser spezialisierten Webseite nicht um arbeitsrechtliche oder mietrechtliche Abmahnungen, sondern nur um Abmahnungen von einem Konkurrenten oder einem Verbraucherschutzverein o.ä., aus wettbewerbsrechtlichen Gründen oder wegen Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht usw. Falls Sie hingegen Informationen zum Arbeitsrecht oder Mietrecht suchen, dann klicken Sie bitte hier.
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