Home | Kontakt | Impressum

 



 

Abmahnung  >>>  Abgemahnt  >>>  FAQ


Fragen zu Fristen

Fragen zu Kosten

Fragen zur Berechtigung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Frage: Sind die Fristen in der Abmahnung wichtig?

Antwort:

Ja. Sie sollten alle Fristen, die in der Abmahnung genannt sind, sofort notieren und dafür sorgen, daß sie nicht in Vergessenheit geraten.

Mehr dazu ...

nach oben




Frage: Wie lang muß meine Antwortfrist sein?

Antwort:

In der Regel muß die Frist nicht länger als eine Woche sein. Auch kürzere Fristen können zulässig sein; bei Messen und Ausstellungen können sogar Stundenfristen genügen.

Man sollte auch nicht erwarten, daß der Gegner die Frist auf Anfrage verlängert (hin und wieder geschieht das aber).

 Mehr dazu ...

nach oben




Frage: Was passiert, wenn ich die Fristen überschreite?

Antwort:

Wenn Sie die Frist zur Abgabe der Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung (kurz: Unterlassungserklärung) einfach verstreichen lassen, wird der Abmahner wahrscheinlich ohne weitere Mahnung ein Gerichtsverfahren einleiten. Das treibt die Kosten in die Höhe.

Wenn Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen, kann es passieren, daß der Abmahner Sie ohne weitere Mahnung auf Zahlung verklagt.

 Mehr dazu ...

nach oben

 



Frage: Muß ich die Kosten gleich bezahlen?

Antwort: Nein, nicht in jedem Falle - es kommt vielmehr darauf an, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie sich weiter verhalten wollen, ob Sie z.B. das (Kosten-)Risiko einer Auseinandersetzung eingehen wollen oder ob Sie lieber aufgeben und die damit verbundenen Nachteile aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf nehmen wollen. Mehr dazu ...

nach oben



Frage: Sind die Kosten nicht viel zu hoch?

Antwort: (eine typische Juristen-Antwort): Das kommt darauf an.

Zwar kann es durchaus sein, daß Abmahnkosten in einer Höhe von mehreren hundert oder gar tausend Euro berechtigt sind, obwohl Sie in dieser Größenordnung gar keine Umsätze, geschweige denn Gewinne erzielt haben

Andererseits ist gerade die Höhe der Abmahnkosten häufig eine genauere Prüfung wert.

Mehr dazu ...).

nach oben



Frage: Warum steht in der Abmahnung/Unterlassungserklärung einmal was von 5.000 EUR und dann von 20.000 EUR? Was gilt nun?

Antwort: Meist finden sich in der Abmahnung und in einem beigefügten Muster mehrere (erschreckende) Zahlen; hier muß man unterscheiden zwischen

- Gegenstandswert/Streitwert

- Vertragsstrafe

- Anwaltskosten für die Abmahnung

- Schadensersatz.

 Mehr dazu ...

nach oben



Frage: Was gilt, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?

Antwort: Wenn man eine Abmahnung für unberechtigt hält (letztlich entscheiden darüber die Gerichte), dann kann man verschiedene Wege einschlagen, je nachdem ob man z.B. lieber seine eigenen (Anwalts-)kosten vom Gegner erlangen möchte oder ob man eher mit geringerem Risiko vorgeht (und seine Kosten selbst trägt). Mehr dazu ...

nach oben



Frage: Woran erkenne ich, ob die Abmahnung unberechtigt ist?

Antwort: Das kann ein juristischer Laie in aller Regel nicht erkennen. Man sollte sich insbesondere davor hüten, den Ratschlägen anderer Betroffener aus Internet-Foren blind zu folgen. Mehr dazu ...

nach oben



Frage: Sollte ich den Abmahner oder seinen Anwalt einfach mal anrufen?

Antwort: Das hilft meist nicht und kann auf der anderen Seite schaden. Mehr dazu ...

nach oben



 

 

 

 

FRIEDRICHSTRASSE 95
10117 BERLIN
 
FON: (030) 20 67 98 53
FAX: (030) 20 91 17 43