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Frage: Wie lang muß meine
Antwortfrist sein?
Antwort:
In der Regel muß die Frist nicht länger als eine Woche sein. Auch kürzere Fristen können zulässig sein; bei Messen und Ausstellungen können sogar Stundenfristen genügen.
Man sollte auch nicht erwarten, daß der Gegner die Frist auf Anfrage verlängert (hin und wieder geschieht das aber).
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