Frage: Wie lang muß meine Antwortfrist sein?

Antwort:

In der Regel muß die Frist nicht länger als eine Woche sein. Auch kürzere Fristen können zulässig sein; bei Messen und Ausstellungen können sogar Stundenfristen genügen.

Man sollte auch nicht erwarten, daß der Gegner die Frist auf Anfrage verlängert (hin und wieder geschieht das aber).

 Mehr dazu ...

vorige|nächste


  ('dopopup=Y&popupthreshold=5')